Einigung in Streit über Festplattenabgabe
Hinsichtlich der seit dem Vorjahr geltenden Speichermedienabgabe, auch als Festplattenabgabe bekannt, haben Wirtschaftskammer und Verwertungsgesellschaften eine außergerichtliche Einigung erzielt.
Nur bis 2012 zurück
Es ging um die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Nachzahlungen notwendig seien. Ein Rahmenvertrag schreibe dafür nun 2012 fest, berichtete der „Kurier“ heute. Keine Zahlungen leistet Amazon.
Die Speichermedienabgabe, die beim Kauf von Festplatten, Smartphones und anderen Geräten anfällt und durch die Urheber für Privatkopien von geschütztem und legal erworbenem Material einen gerechten Ausgleich erhalten, war Teil der Novelle des Urheberrechtsgesetzes im Vorjahr.
Vergleich mit vielen, aber nicht mit Amazon
Insgesamt haben den bereits im Sommer erzielten Vergleich bezüglich der Rückzahlungen rund hundert Unternehmen angenommen – allerdings nicht Amazon. Eine von der Austro Mechana schon 2007 eingebrachte Klage liegt nach dem Europäischen Gerichtshof derzeit wieder bei österreichischen Gerichten. Mit einer Entscheidung sei „in den kommenden Monaten“ zu rechnen, sagte Paul Fischer von der Verwertungsgesellschaft.
Was wiederum die Gesamtvertragstarife der Speichermedienabgabe betrifft, so wollen sich Wirtschaftskammer und Verwertungsgesellschaften Ende des Jahres zusammensetzen. Zwar gelten die Tarife laut Fischer grundsätzlich auf unbestimmte Zeit, allerdings habe man bis dato keine Erfahrungswerte und wolle sich die Menge der betroffenen Medien ansehen.
Dann könne man diskutieren, ob die Tarife angemessen seien. Prinzipiell ist vorgesehen, dass die Speichermedienabgabe inklusive Reprografievergütung jährlich maximal 29 Mio. Euro beträgt, zudem soll die Abgabe sechs Prozent des „typischen Preisniveaus“ nicht überschreiten.
Quelle: http://orf.at/stories/2358337/